PM Nr.076/06 vom 18.07.2006

Bündnisgrüne: Die kommunale 5%-Hürde ist auf Dauer nicht haltbar

Katrin Göring-Eckardt und Astrid Rothe-Beinlich bedauern heutigen Richterspruch des Verfassungsgerichtshofs

Zur heute verkündeten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Weimar erklären Katrin Göring-Eckardt und Astrid Rothe-Beinlich, Landessprecherinnen der Thüringer Grünen: „Wir bedauern den heutigen Richterspruch. Die obersten Thüringer Richter haben heute die Organklage abgelehnt, mit der die Grünen feststellen lassen wollten, dass der Landtag es unterlassen hat, die Notwendigkeit der 5%-Hürde substanziell zu begründen. Die Richter haben damit kein Urteil über die 5%-Hürde selbst getroffen. Eine entsprechende Entscheidung zur Sache selbst steht noch aus. Dabei bauen wir auf die Klagen, die durch Kommunalwahlkandidaten bei Thüringer Verwaltungsgerichten eingereicht wurden. Diese Klagen sind noch anhängig. In einem Fall haben bereits die Verwaltungsrichter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der 5%-Hürde angemeldet und das Verfassungsgericht um eine Prüfung ersucht. Wir sind überzeugt, dass die 5%-Hürde einen unzulässigen Eingriff in die Wahl- und Chancenfreiheit darstellt. Die immer gleiche Wiederholung derselben schwachen Argumente für eine Ungleichbehandlung der Stimmen wird perspektivisch nicht mehr ausreichen. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass ohne die Sperrklausel die Demokratie auf kommunaler Ebene gefährdet sein könnte. Mittlerweile gibt es auch in keinem unserer Nachbarländer noch eine solche Einschränkung.“

Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung: Tobias Franke-Polz, 0177-5228822  


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