Terrorgefahr ernst nehmen - Bürgerrechte schützen
Astrid Rothe-Beinlich: Religionszugehörigkeit darf kein „Terrorismusverdachtskriterium“ werden
Anlässlich der heutigen Beratungen der Innenminister der Länder über eine Anti-Terror-Datei und weitere Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus erklärt die Landessprecherin der Thüringer Bündnisgrünen, Astrid Rothe-Beinlich:
„Wir müssen die Gefahr ernst nehmen. Deshalb ist es jetzt nötig, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die wirklich ein Mehr an Sicherheit bringen. Viele der aktuell diskutierten Vorschläge dienen jedoch nur dazu, unter dem Deckmantel der Bekämpfung und Aufklärung des Terrorismus Bürgerrechte einzuschränken.
Wir dringen stattdessen auf eine zügige gesetzliche Regelung für die reibungslose Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten bei der Terrorismus-Bekämpfung. Unser Ziel ist eine so genannte Indexdatei, die den raschen Datenaustausch ermöglicht, aber das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten nicht verletzt.
Die Äußerungen von Hessens Innenminister Bouffier, in der er die Religionszugehörigkeit (gemeint ist offenbar die muslimische) für die Anti-Terror-Datei für ebenso erheblich hält, wie die Tatsache, dass jemand in einem terroristischen Ausbildungslager war, sind skandalös und aufs Schärfste zurückzuweisen.
Muslimische Religionszugehörigkeit und Terrorismusverdacht gleichzusetzen, ist kriminalistisch wie gesellschaftspolitisch ein fataler Irrtum. Das ist absurd und hetzerisch. In der Sache steht die Speicherung der Religionszugehörigkeit in einem erheblichen Spannungsverhältnis zum Grund- und Menschenrecht der Religionsfreiheit:
Es muss offenbar daran erinnert werden, dass nach Art. 140 GG i.Vm. Art. 136 WRV die Behörden "nur soweit das Recht [haben], nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert."
Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung: Tobias Franke-Polz, 0177-5228822