PM Nr.121/06 vom 09.11.2006

Grüne gegen Bleiberechtsregelung auf niedrigstem Niveau

Astrid Rothe-Beinlich: Mehrzahl der Geduldeten erhält keine Chance auf Bleiberecht                                                                                                           

Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag um eine Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland geduldete Flüchtlinge, erklärt Astrid Rothe-Beinlich,  Landessprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen: 

"Die Form der Verhandlungsführung im Vorfeld der Innenministerkonferenz sowie die bekannt gewordenen Eckpunkte der Bleiberechtsregelung lassen nur einen Schluss zu: Die Landesinnenminister wollen so wenig Menschen wie möglich daran partizipieren lassen. Dieses gegenseitige Überbieten um eine Bleiberechtsregelung auf niedrigstem Niveau ist unwürdig." 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten daher seit langem für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung ein, um den Streit und die gegenseitigen Schuldzuweisungen der Innenminister um dieKriterien für eine solche Regelung zu beenden.Derzeit führen Landesinnenminister und Bundesminister intensive Verhandlungen um die Ausgestaltung einer Bleiberechtsregelung. Diese Verhandlungen sind geprägt von taktischen Manövern, Verhandlungsblockaden, wechselseitigen Ultimaten und Verknüpfung mit sachfremden Themenbereichen. 

"Nur eine großzügig bemessene Bleiberechtsregelung kann aber zum politischbeabsichtigten Abbau der Kettenduldungen beitragen. Dabei kommt es besonders aufdie Ausgestaltung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für die betroffenen Flüchtlingean", ist Astrid Rothe-Beinlich überzeugt. 

"Allein die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit gleichrangigem Arbeitsmarktzugang kann hier der Durchbruch für die langjährig Geduldeten sein. Eine Weiterverlängerung der Duldung ist keine Lösung, da dies weiterhin einem unsicheren Aufenthaltsstatus gleichkommt, der abschreckend auf potenzielle Arbeitgeber wirken wird und den Betroffenen keine Perspektive bietet. Hinzu kommt, dass der Aufenthalt von geduldeten Menschen räumlich auf den Landkreis beziehungsweise Bezirk ihrer Ausländerbehörde beschränkt bleibt. Auch diese Residenzpflicht gilt es endlich zu beenden", schließt Astrid Rothe-Beinlich. 

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