PM Nr.162/07 vom 02.10.2007

Grüne lehnen Onlinedurchsuchungen als "Herzstück der inneren Sicherheit" strikt ab

Astrid Rothe-Beinlich: Meine Daten gehören mir - gegen Vorratsdatenspeicherung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Thüringer Landesregierung dazu auf, der Aufnahme einer Ermächtigung zu Onlinedurchsuchungen in das Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) nicht zuzustimmen.

"Wir erteilen dem 'Herzstück der inneren Sicherheit' - so benannte die Onlinedurchsuchungen der neue CSU-Chef Huber - eine klare Absage", stellt die Landessprecherin der Thüringer Bündnisgrünen, Astrid Rothe-Beinlich klar.

Nach dem gestrigen Spitzentreffen der Koalitionsparteien in Berlin will sich nun der Koalitionsausschuss im November erneut mit dem Thema befassen. Vorher sollen die Meinungen der Länder zum Entwurf des BKA-Gesetzes eingeholt werden.

Dazu Astrid Rothe-Beinlich:

"Das Ausspähen von Privatcomputern mit anschließender Vorratsdatenspeicherung verstößt eindeutig gegen die Persönlichkeitsrechte von Online-Usern. Deshalb begrüßen wir das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Berlin, das dem Bundesjustizministerium künftig untersagt, über seine Webseite personenbezogene Daten der User über das Ende des Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Obwohl dieses Urteil eine Einzelfallentscheidung darstellt, so stützt es doch die Argumentation von Freiberuflern und Sachverständigen, die sich vehement gegen eine allgemeine, verdachtsunabhängige Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung aussprechen.

Den Entwurf des BKA-Gesetzes lehnen wir in dieser Form ab. Eine Ausweitung der Lockerung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses auf das Internet verstößt gegen die Grundrechte der Online-User. Wir wollen keinen Freischein für die Polizei, die im Kampf gegen den Terror alle Rechte besitzt, um den privaten Bürger auszuspähen. Damit würde die Polizei automatisch zum Geheimdienst mutieren. An dieser Grenzüberschreitung kann nicht wirklich jemand interessiert sein."

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern deshalb die Landesregierung auf, ihre Zustimmung zur vorgelegten BKA-Gesetzesnovelle zu verweigern.


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