PM Nr.170/07 vom 15.10.2007

Bürgerbeteiligung ernst nehmen!

Astrid Rothe-Beinlich: CDU sollte die Klage gegen das "Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik" zurückziehen

Astrid Rothe-Beinlich, Landessprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen zu der morgen anstehenden mündlichen Verhandlung der CDU-Klage gegen das "Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik" beim Thüringer Verfassungsgericht:

"Wir fordern die CDU dazu auf, Größe zu zeigen, indem sie ihre Klage gegen das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik zurückzieht. Die Thüringerinnen und Thüringer sollten entscheiden dürfen, welche Leitlinien der Familienpolitik in Thüringen zugrunde liegen sollen. Die Landesregierung sollte sich vor diesem Votum nicht fürchten und sich dem Volksbegehren nicht mehr länger in den Weg stellen. Das ist nicht nur eine Frage von bürgerschaftlicher Beteiligung, sondern auch des demokratischen Selbstverständnisses."

Thüringer Eltern haben das "Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik" auf den Weg gebracht, weil sie ihre Interessen durch die Familienoffensive der Landesregierung nicht vertreten sehen und echte Wahlfreiheit wünschen.

"Ministerpräsident Althaus gibt sich als Vorkämpfer für Elternrechte und Elterninteressen. In Thüringen schert er sich jedoch wenig darum, was Eltern fordern oder von der Landespolitik erwarten. Wenn Eltern aktiv werden und sich für die Zukunft ihrer Kinder einsetzen, wird nicht die eigene Politik hinterfragt, sondern einfach geklagt", schließt Astrid Rothe-Beinlich.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen fordern deshalb, dass die CDU ihre Klage gegen das "Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik" zurückzieht.


(c) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen
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