Thüringer Demokratie noch in den Kinderschuhen
Thüringer Demokratie noch in den Kinderschuhen
Anlässlich des morgigen 14. Jahrestages Tages der Verfassung des Freistaates Thüringen erklärt Katrin Göring-Eckardt:
„Die Verfassung des Landes Thüringen wird 14 – sie ist aber längst nicht in bester Verfassung. Nach dem Willen der Landesregierung werden einige Artikel seit Jahren in den Amtsstuben überlesen.
Nach Artikel 45 ist direkter Demokratie ein hoher Stellenwert beizumessen. In der politischen Arbeit der Landesregierung ist das jedoch nicht existent. In der Verfassung heißt es: „[Das Volk…] verwirklicht seinen Willen durch Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheid.“ Nach wie vor liegen die Hürden für direktdemokratische Beteiligung in Thüringen so hoch wie in kaum einem anderen Bundesland. Die Thüringer Bürger sind motiviert, eine lebendige Demokratie mit zu gestalten. Deshalb unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch das Volksbegehren für Mehr Demokratie in Thüringen.
Es gibt noch zahlreiche weitere Beispiele. Deshalb steht für uns fest: Das klare und ehrliche Bekenntnis des Landes anlässlich des morgigen Tages der Verfassung muss sein, dass wir, um tatsächlich volljährig zu werden, noch einen langen Weg vor uns haben. Ob und wo der politische Gestaltungswille der Thüringer CDU an dieser und vielen anderen Stellen in der Verfassung noch erkennbar ist, werden die Wähler spätestens 2009 entscheiden.“
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