PM Nr.192/07 vom 27.11.2007

Grüne für Wegfall der Sperrklausel auf kommunaler Ebene

Astrid Rothe-Beinlich: Wider die Arroganz der Macht

Der Schleswig-Holsteinische Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 30. März 2007 eine Verfassungsklage gegen die Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlgesetz in Schleswig-Holstein beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diese wird ab heute in Karlsruhe verhandelt.

Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Landessprecherin der Thüringer Bündnisgrünen:

"Wir haben dies immer wieder betont: Die Fünf-Prozent-Klausel verletzt die Chancengleichheit. Sie ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn dies zur Funktionsfähigkeit der Volksvertretung zwingend nötig ist. Das ist auf der kommunalen Ebene nicht der Fall.

Im Gegenteil: Neue politische Ideen und Initiativen werden gerade im kommunalen Bereich geboren. Ihre Vertretung auf kommunaler Ebene kann zu einer Bereicherung der Kommunalpolitik führen. Die Fünf-Prozent-Hürde führt aber oft dazu, dass solche Initiativen – und auch kleine Parteien – erst gar nicht gewählt werden, weil sie "ohnehin keine Chance" haben. Das schadet der Demokratie.

Der Ausschluss mehrerer kleiner Gruppen aus dem Parlament kann auch dazu führen, dass relevante Wähleranteile faktisch nicht repräsentiert sind. Die großen Parteien erhalten oftmals nur dadurch eine Mehrheit im Rat, obwohl sie nicht von der Mehrheit der BürgerInnen gewählt wurden."

Anlass für die Klage war die Ablehnung des Antrags der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein auf Änderung des Kommunalwahlrechtes durch die Mehrheit aus CDU und SPD am 13.12.2006. Dieser Antrag wurde vom SSW und der FDP unterstützt.

In verschiedenen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, des Verfassungsgerichtshofes von NRW, des Berliner Verfassungsgerichtshofes, des Landesverfassungsgerichtes von Mecklenburg-Vorpommern und des Hamburgischen Verfassungsgerichtes wurde bereits festgestellt, dass eine Fünf-Prozent-Klausel nur dann gerechtfertigt ist, wenn dies die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung zwingend erfordert. Eine Zersplitterung der Kommunalparlamente und eine möglicherweise etwas größere Schwerfälligkeit sei kein ausreichender Grund.

Daraufhin ist die Fünf-Prozent-Klausel in fast allen Flächenländern abgeschafft worden. Es gibt sie nur noch in drei von 13 Flächenländern und in den drei Stadtstaaten, für die das Hamburger Verfassungsgericht Sondergründe konstatiert hat. Thüringen ist eines der Bundesländer mit Sperrklausel.

"Wir erwarten mit Spannung das Ergebnis dieser Verhandlung, fordern jedoch bereits jetzt die Thüringer Landesregierung auf, die Fünf-Prozent-Hürde in Thüringen von sich aus fallen zu lassen, um lebendiger Demokratie auf kommunaler Ebene die Tür zu öffnen. Die bisherige Weigerung, in dieser Richtung aktiv zu werden, steht aus unserer Sicht eher für die Aufrechterhaltung der Vorteile für die großen Parteien, die dadurch häufig in den Genuss absoluter Mehrheiten kommen, ohne die Mehrheit der Stimmen erhalten zu haben.

Auch das Argument, die Fünf-Prozent-Klausel schütze vor Rechtsextremisten, ist weit hergeholt. Diesen gilt es politisch zu begegnen – nicht mit Sperrklauseln. Im Übrigen ist es kein Zeichen für eine selbstbewusste Demokratie, wenn sie die Verletzung des Prinzips der Chancengleichheit derart begründet", schließt Astrid Rothe-Beinlich.


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