Rechtspolitische Sprecherin der Thüringer Grünen prangert unmenschliche Haftbedingungen in der Justizvollzugsanstalt Gera an

Daniela Hoffmann-Weber

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Gera, die sich in innerstädtischer Lage befindet, ist mit einem entscheidenden Nachteil behaftet: Sämtliche Fenster des Vollzugstrakts sind mit grauen Holzplatten verblendet. Diese Platten lassen zum Mauerwerk nur einen schmalen Spalt, der auch noch lückenlos mit einem engmaschigen Metallgitter versehen ist. Für Daniela Hoffmann- Weber, die rechtspolitische Sprecherin der Thüringer Grünen, ist dieser Zustand nur schwer mit den einschlägigen Rechtsvorschriften zu vereinbaren: "Sowohl das bundesdeutsche Strafvollzugsgesetz, als auch die "European Prison Rules" (EPR) der Europäischen Gemeinschaft schreiben vor, dass alle Hafträume mit einer ausreichenden Belüftung und Fensterfläche versehen sein müssen. Die Gefangenen sollen in ihren Zellen bei Tageslicht lesen können.  Das ist in Gera nicht möglich. Die Gefangenen haben keinerlei Sicht nach draußen, man fühlt sich wie in einem U-Boot."

Selbst die Thüringer Landesregierung hat eingesehen, dass die Verbüßung längerer Freiheitsstrafen aus diesem Grunde in der JVA Gera nicht zulässig sein kann. Im Thüringer Vollstreckungsplan ist deshalb geregelt, dass in Gera nur die (regelmäßig recht kurze) Untersuchungshaft vollstreckt werden darf sowie Freiheitsstrafen von nicht mehr als sechs Monaten. Dazu Daniela Hoffmann-Weber: "Es ist schon kaum vertretbar, Menschen überhaupt in Gera unterzubringen. Als Geraer Rechtsanwältin ist mir aber bekannt, dass entgegen dem Vollstreckungsplan in dieser JVA sogar Gefangene untergebracht sind, gegen die Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr vollstreckt werden. Das stellt ganz klar einen Verstoß gegen das Strafvollzugsgesetz, die EPR und auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention dar. Die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafen geschieht auf ausdrückliche Anweisung des Thüringer Justizministeriums. Begründet wird die Unterbringung dieser Gefangenen in Gera damit, dass diese selbst ausdrücklich einer solchen Unterbringung zugestimmt hätten. Eine solche Begründung des Justizministers ist nichts anderes als schäbig. Oft handelt es sich bei diesen armen Menschen um Gefangene, die in anderen Thüringer Gefängnissen von Mitgefangenen drangsaliert wurden. Stellt man ein Opfer von Schlägen und Entwürdigungen vor die Wahl, entweder weiter in der Zelle gepeinigt zu werden, oder den Rest der Haftzeit in Gera zu verbringen, so kann man sich gut vorstellen, dass man sich lieber für eine düstere, aber dafür sichere Zelle entscheidet. Die Ausrede, in Thüringen würden zu wenige Haftplätze zur Verfügung stehen, ist hier nicht zulässig: Die EPR verbieten ausdrücklich, unmenschliche Haftbedingungen mit wirtschaftlichen Gründen zu rechtfertigen. Justizminister Schliemann, der bereits in der Vergangenheit durch eine Vielzahl von unerfreulichen Eskapaden aufgefallen ist, sollte seine Heuchelei und damit auch die Fortdauer von Rechtsverstößen unverzüglich beenden: Gefangenen mit längerer Haftzeit als sechs Monate sind bei einer Verlegung andere Alternativen als Gera anzubieten. Es ist schwer zu ertragen, dass gerade Justizminister Schliemann als oberster Wächter der Rechtskultur im Freistaat immer wieder als eines deren schwächsten Glieder auffällt."