BKA-Gesetz bedeutet massive Eingriffe in die Privatsphäre

Astrid Rothe-Beinlich fordert Absage an gesetzlich legitimierte Schnüffelei
Der Bundestag berät heute (20.06.08) in erster Lesung über das BKA-Gesetz.
Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Landessprecherin der Thüringer Bündnisgrünen und Mitglied im Bundesvorstand ihrer Partei:
"Wir rufen alle Abgeordneten auf, im Sinne des Schutzes der Privatsphäre und der Grundrechte insgesamt, dieses Gesetzesvorhaben eindeutig abzulehnen. Das BKA-Gesetz enthält ein wüstes Sammelsurium an Überwachungsmaßnahmen, die teilweise durch das Bundesverfassungsgericht bereits als unzulässig erklärt wurden. Dazu gehören die Rasterfahndung, die Schleierfahndung und die Online-Durchsuchung.
Bundesinnenminister Schäuble strebt mit dem BKA-Gesetz einen tiefgreifenden Umbau unserer Sicherheitsarchitektur an: dies bedeutet faktisch ein deutsches FBI. Bislang war - wenigstens im Grundsatz - Polizei Ländersache. Jetzt fällt sie in einem wesentlichen Bereich in die Zuständigkeit des Bundes.
Das BKA erhält mit dem Gesetz zudem sämtliche Befugnisse, die auch die Geheimdienste haben. Dazu zählt die Erhebung von Verbindungsdaten, die Ortung von Handys, der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern oder der Lausch- und Videoangriff innerhalb und außerhalb der Wohnung. Die Verbindung solcher Ermittlungsmethoden mit exekutiven Zugriffsrechten hebelt das in der Bundesrepublik bewährte Trennungsgebot aus.
Außerdem wird das BKA im Rahmen der Gefahrenabwehr nicht mehr der Kontrolle der Generalbundesanwältin unterliegen. Es muss diese nicht einmal informieren. Das Abkoppeln vom Generalbundesanwalt bedeutet gleichzeitig ein Abkoppeln von der Strafprozessordnung. Nur dort gilt ja laut Schäuble die Unschuldsvermutung, im Polizeirecht angeblich nicht mehr. Deshalb kann dort nun uferlos agiert werden.
So werden bei Befragungen die Auskunftsverweigerungsrechte teilweise suspendiert. Zudem kann das BKA zu jeder Zeit - auch nachts - ohne Einwilligung Wohnungen betreten. Auch Durchsuchungen sind ganz ohne Richter möglich, bei Gefahr in Verzug - und die wird im Zweifel immer vorliegen.
Es bleibt jetzt nur noch zu hoffen, dass sich die SPD auf ihre Grundwerte besinnt und nicht nur ein paar kleine Korrekturen heraushandelt, sondern gemeinsam mit den Stimmen der Opposition dieses Gesetz vollständig stoppt."
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