Grüne kritisieren Super-Gau in Sachen Datenschutz

Astrid Rothe-Beinlich: Kommunen handelten grob fahrlässig
Es ist der Super-Gau in Sachen Datenschutz in Deutschland. 15 Kommunen von insgesamt 425, die zur Verwaltung der Meldedaten das selbe Programm einsetzen, hatten das Standardpasswort nicht geändert. Damit waren die Daten von einer halben Millionen Menschen, die bei den Meldeämtern gespeichert werden, offen über das Internet zugänglich. Auch Thüringer Bürgerinnen und Bürger einer Kommune gehören nach Zeitungsberichten zu den Betroffenen.
Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Landessprecherin der Thüringer Bündnisgrünen:
"Durch gravierende Sicherheitsmängel bei der verantwortlichen Softwarefirma HSH gepaart mit der Schlampigkeit der Kommunen, die die Passwörter nicht änderten, konnten Informationen über Namen, Geburtsdatum, Wohnort, Passnummern und Religionszugehörigkeit problemlos ausfindig gemacht werden. Sogar Passbilder konnten abgerufen werden. Den Code, der einen Zugriff auf die persönlichen Daten von 500.000 Bürgern ermöglichte, veröffentlichte die Firma auf ihrer Website. So war monatelang faktisch Identitätsklau möglich. Wer so mit sensiblen Daten umgeht, öffnet Kriminellen und Datenmissbrauch Tür und Tor. Das muss Konsequenzen haben! Wir fordern, dass zumindest alle Betroffenen darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie mit ihren Daten umgegangen wurde. Außerdem muss sichergestellt sein, dass bei den Meldeämtern erfasste Daten künftig tatsächlich sicher sind."
Immer wieder haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor unkontrollierter Datensammelwut gewarnt, die Missbrauch Tor und Tür öffnen kann.
"Auch das von der Bundesregierung angestrebte zentrale Melderegister sehen wir durchaus kritisch, zumal dort über jede Person 30 Angaben erfasst werden sollen. Dazu gehören frühere Anschriften, Hochzeitstag, Geburtsdatum des Lebenspartners und die Steuer-ID, die eine eindeutige Identifizierung ermöglichen", so Astrid Rothe-Beinlich weiter.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Aufnahme eines Grundrechts auf Selbstbestimmung persönlicher Daten ins Grundgesetz. "Das Recht auf Privatheit muss sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber der Wirtschaft gewahrt bleiben", schließt die Grünenpolitikerin.
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