Meine Daten gehören mir! – Thüringen muss Datenschutzland werden

Beschluss des Landesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen
Der aktuelle Skandal um illegalen Datenhandel hat deutlich gemacht, dass Datenschutz und Persönlichkeitsrechte keine Selbstverständlichkeit sind. Viele BürgerInnen gehen zu leichtfertig mit ihren persönlichen Daten um. Kriminelle Datenhändler nutzen diese Leichtfertigkeit für ihre Machenschaften. Von der Politik muss daher ein deutliches Signal ausgehen, dass Datenschutz ein BürgerInnenrecht ist, das nicht leichtfertig aufgegeben werden darf und nicht ungestraft gebrochen werden kann. Der Staat selbst muss dabei eine Vorbildfunktion für den Umgang mit persönlichen Daten übernehmen. Statt willkürlich Daten zu erheben, zum Datenmissbrauch anzuregen oder sogar Geld mit dem Handel von Daten zu verdienen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen verstehen sich als moderne Bürgerrechtspartei für die der Schutz von persönlichen Daten ein elementares Grundrecht darstellt, das es zu verteidigen gilt.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss im Grundgesetz verankert werden. Allein die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist hier nicht ausreichend. Die Sicherheit der persönlichen Daten muss Teil des Grundrechtekatalogs werden. Nicht nur um den Staat Grenzen bei der Erhebung von Daten zu setzen, sondern auch um private Daten durch den Missbrauch von Unternehmen effektiv zu schützen.
Nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Datenschutzvorfälle sprechen sich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Thüringen für ein grundsätzliches Verbot für denHandel mit persönlichen Daten aus. Die derzeitige rechtliche Grauzone muss beseitigt und der lebhafte Handel mit den Daten von VerbraucherInnen muss endlich gestoppt werden. Dies erfordert die Reformierung des Bundesdatenschutzgesetzes, damit es den Anforderungen an eine moderne Informationsgesellschaft gerecht wird. Der Staat muss guten Beispiel vorangehen. Auch der Handel mit Daten aus den Melderegistern muss strikt begrenzt werden. Ohne die ausdrückliche Einwilligung darf keine Weitergabe erfolgen.
Zudem verurteilen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Thüringen die von der Bundesregierung eingeführte Vorratsdatenspeicherung. Wir fordern die sofortige Rücknahme des Gesetzes. Die Vorratsdatenspeicherung schränkt unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung nicht nur die Grundrechte der BürgerInnen massiv ein, sondern führt auch zu einer blinden Datensammelwut des Staates, die ein enormes Missbrauchspotential darstellt.
Die Sicherheit, der von privaten Telekommunikationsunternehmen erhobenen Daten der Vorratsdatenspeicherung, kann nicht garantiert werden, zumal die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern rechtlich und personell nicht in der Lage sind die Daten der BürgerInnen effektiv zu schützen. Datenarmut ist immer noch der beste Datenschutz.
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Thüringen kritisieren darüber hinaus die geplante Einführung des BKA-Gesetzes und ihre Auswirkungen auf den Datenschutz. Die Online-Durchsuchung, die Teil des BKA-Gesetzes ist, ist ein massiver Eingriff in die in die Privatsphäre und schränkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in großem Maße ein. Dagegen darf der Erfolg einer solchen staatlichen Schnüffel-Offensive auf den privaten Computern der BürgerInnen zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität in Frage gestellt werden. Denn gerade die Personen, die im Fadenkreuz der ErmittlerInnen stehen, werden sich als erste gegen den Zugriff auf ihre Computer schützen.
Bündnis 90/ Die Grünen Thüringen fordern daher, dass die Gesetzgebung an die aktuellen Entwicklungen in der Informationstechnologie angepasst werden. Wir wollen eine BürgerInnenbewegung 2.0, die der von der Bundesregierung um Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries betriebenen Aushöhlung der BürgerInnenrechte entschlossen entgegen tritt.
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Thüringen fordern vier konkrete Maßnahmen, um Thüringen zum Datenschutzland werden zu lassen.
1. Datenschutz ist ein Grundrecht
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen fordern alle Thüringer Bundestagsabgeordneten dazu auf, einem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, welches das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz verankern will, im Bundestag zuzustimmen. Ein entsprechender Entwurf wurde von der Grünen Bundestagsfraktion vorgelegt (Drucksache 16/9607 vom 18.06.2008). Die Landesregierung wird aufgefordert einem entsprechenden Gesetzesentwurf im Bundesrat zuzustimmen.
Kernpunkte eines solchen Gesetzesentwurfs müssen aus unserer Sicht folgende Änderungen und Ergänzungen sein:
Artikel 2a: "Das Recht, über persönliche Daten selbst zu bestimmen, wird gewährleistet. Beschränkungen dieses Rechtes bedürfen einer gesetzlichen Grundlage."
Artikel 5a: "Jeder hat das Recht auf Zugang zu Daten öffentlicher Stellen. Beschränkungen dieses Rechtes dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage und nur dann erfolgen, wenn öffentliche Interessen die Vertraulichkeit zwingend gebieten oder ein überwiegendes Interesse Dritter an der Vertraulichkeit besteht."
Artikel 13a: "Jedem wird das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährleistet."
Artikel 19, einfügen von Absatz (3): "(3) Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist unantastbar."
2. BKA-Gesetz stoppen
Am 20.06.2008 fand die erste Lesung des "Entwurfs eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" (BKA-Gesetz) im Bundestag statt. Noch ist Zeit dieses Gesetz zu kippen und damit dem "Best-of der Überwachungsgesetze der Bundesländer" ein Ende zu setzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stehen zu dem in der Bundesrepublik existierenden Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten. Wir fordern daher alle Thüringer Bundestagsabgeordneten, insbesondere die Abgeordneten der SPD dazu auf, dem vorliegenden Gesetzesentwurf (Drucksache 16/9588) nicht zuzustimmen. Die Landesregierung wird aufgefordert den entsprechenden Entwurf im Bundesrat abzulehnen.
3. Keine Flächendeckende und anlasslose Kennzeichenerfassung in Thüringen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 11. März 2008 zu den hessischen und schleswig-holsteinischen Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen (vgl. 1 BvR 2074/05; 1 BvR 1254/07) deutlich gemacht, dass die flächendeckende und anlasslose Kennzeichenerfassung Verfassungswidrig ist. Trotz dieses Urteils hält die Landesregierung allem Anschein nach (siehe PM 17/08 des Thüringer Innenministeriums) weiter an der Kennzeichenerfassung in der geplanten Reform des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei fest. Innenminister Manfred Scherer darf den Geisterfahrten seines Vorgängers Karl-Heinz Gasser nicht folgen, und muss rechtzeitig in Richtung Rechtsstaat abbiegen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen fordern die Landesregierung dazu auf, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu folgen und von einer automatischen Kennzeichenerfassung Abstand zu nehmen.
4. Thüringen braucht eine Bürgerrechtsoffensive
Damit Thüringen zum Datenschutzland wird, muss die Landesregierung aktive Schritte unternehmen um die BürgerInnen und Bürger über das Thema aufzuklären und zu informieren.
1.) Datenschutz im Unterricht stärken
Schon während der Grundschulzeit wird der Umgang mit dem Computer für viele Kinder so normal wie Fernsehen. Immer mehr Kinder benutzen Computer und häufig auch das Internet. Hier sehen sie sich einer Fülle von Informationen und Eindrücken gegenüber, die sie häufig noch nicht verarbeiten können. Daher muss bereits die Grundschule diese Entwicklung berücksichtigen und das Thema Computer, Internet und auch Datenschutz für Kinder begreifbar machen.
Doch selbst auf der Regelschule oder dem Gymnasium wird erst in der achten Klasse auf das Thema Datenschutz und neue Medien ausführlicher eingegangen. So sieht der Lehrplan des Fachs Deutsch zwar das Thema "Umgang mit Medien" vor und der Lehrplan für das Fach Sozialkunde das Thema "Auf dem Weg in die Informationsgesellschaft", doch eine moderne und zeitgemäße Medienausbildung für Kinder und Jugendliche muss deutlich früher einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen sprechen sich daher dafür aus, dass Datenschutz bereits ab der Jahrgangsstufe 5 im Lehrplan des Faches Medienkunde aufgenommen wird um Kindern schon frühzeitig an die Problematik heran zu führen. Außerdem sollen verstärkt freie Software und offene Formate in Thüringens Bildungseinrichtung eingesetzt werden.
2.) Landesprogramm zur Aufklärung über Datenschutz
Nicht nur Kinder und Jugendliche müssen besser über Datenschutz aufgeklärt werden, insbesondere ältere Menschen werden immer häufiger Opfer von BetrügerInnen im Internet. Auch im Alltag der Menschen gibt es vielfältige Risiken für den Datenschutz, etwa in Form von Gewinnspielen oder Kundenkarten. Es muss eine bessere und breitere Aufklärung über diese Risiken erfolgen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen fordern daher die Landesregierung auf, ein Landesprogramm zum Thema Datenschutz aufzulegen, welches über die Risiken im Umgang mit Neuen Medien und im Alltag aufklärt und so die Rechte der BürgerInnen stärkt.
3.) Verbraucherzentrale Thüringen stärken
Die Thüringer Verbraucherzentrale erfüllt eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe beim Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Doch das vielfältige Beratungsangebot der Verbraucherzentrale ist durch unzureichende Finanzierung des Landes gefährdet.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stehen zur wichtigen Arbeit der Thüringer Verbraucherzentrale. Wir fordern die Landesregierung daher auf, ihre Unterstützung für die Thüringer Verbraucherzentrale auf ein angemessenes Niveau anzuheben, welches es der Verbraucherzentrale ermöglicht ihr breites Angebot auch flächendeckend aufrecht zu erhalten.
4.) Thüringer Datenschutzbeauftragten stärken
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Thüringen fordern außerdem die personelle und rechtliche Stärkung des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz (TLfD). Die Dienststelle des TLfD muss in die Lage versetzt die Einhaltung des Datenschutzes sowohl gegenüber den Thüringer Behörden als auch gegenüber privaten Unternehmen effektiv und unabhängig sicherzustellen.
Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.
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