PM Nr.231/08 vom 15.10.2008

Grüne erwarten verantwortungsvolle Entscheidung von Althaus

Kritik am vorliegenden Gesetzesentwurf zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz bekräftigt

Zu den Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf Thüringen erklärt Co-Pierre Georg, Mitglied im Landesvorstand und Sprecher der Grünen Landesarbeitsgemeinschaft 'Wirtschaft und Finanzen': "Nun hat er es doch noch eingesehen. Wirtschaftsminister Reinholz sprach gestern erstmals davon, dass die Auswirkungen der Finanzkrise auch in Thüringen spürbar sein werden. Vor nicht einmal Monatsfrist hat er diese Fragestellung noch hartnäckig ignoriert und stets nur auf gute Arbeitsmarktdaten im Freistaat verwiesen. Das gestern veröffentlichte Herbstgutachten muss dann wohl selbst ihn überzeugt haben. Es wird auch höchste Zeit, denn es besteht kein Zweifel, dass sich Deutschland am Rande einer Rezession befindet. Diese wird durch die Finanzkrise noch zusätzlich beschleunigt und wird auch an Thüringen nicht spurlos vorüber gehen. Minister Reinholz tut gut daran, das Förderinstrumentarium im Freistaat zu prüfen. Möglich wäre etwa eine stärkere Förderung von Krediten für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Vor allem aber erwarten wir von ihm eine Strategie, wie man die Innovationskraft des Thüringer Mittelstands dauerhaft stärken kann. Und auch der Ministerpräsident selbst hat im Bundesrat die Chance seinen Beitrag zu leisten. Hier kann er dafür Sorge tragen, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz nachgebessert wird um Krisen, wie die aktuelle, in Zukunft zu verhindern."

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben folgende Anforderungen an das neue Gesetz.

Von den Finanzunternehmen, die den Fonds in Anspruch nehmen, muss erstens:
- eine klar im Gesetz festgelegte Gegenleistungen erbracht werden,
- höchstmögliche Sicherheiten und eine angemessene Beteiligung an späteren Gewinnen garantiert werden,
- höchstmöglicher Einfluss auf die Geschäftspolitik verlangt werden,
- und eine Senkung der Managerbezüge auf ein Niveau, das der wirtschaftlichen Situation und der Verantwortung angemessen ist, verlangt werden.

Zweitens muss klar sein, dass der Fonds nicht der parlamentarischen Kontrolle entzogen wird. Finanzinstitute, die den Rettungsschirm in Anspruch nehmen müssen:
- vom Kapitalstärkungsfonds, der die Hilfen organisiert,
- vom Bundesrechnungshof,
- und vom Deutschen Bundestag selbst umfassend kontrolliert werden. So bedarfen Garantiesumme ab 100 Millionen Euro und Kapitalisierungen ab 50 Millionen Euro der Zustimmung des Haushaltsausschuss des Bundestages..

Darüber hinaus sollen sämtliche Verordnungen, welche die Bundesregierung jetzt noch alleine beschließen will, unter Zustimmungsvorbehalt des Deutschen Bundestages gestellt werden.

Wir fordern Einfluss auf die Gegenleistungen der Finanzinstitute und Kontrolle, dass diese Gegenleistungen auch erbracht werden. Das sind wir den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, auch in Thüringen, schuldig.


(c) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen
Mario Amling
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