Grüne üben starke Kritik an der Amtseintragungsregelung
Astrid Rothe-Beinlich: Amtsstubensammlungen verhindern Volksbegehren
Das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" ist erfolgreich zustande gekommen. Insgesamt 235.530 Bürgerinnen und Bürger haben dem Volksbegehren ihre Stimme gegeben. Dazu und zum Gastbeitrag von Prof. Dr. Stefan Storr und Dr. Michael Koch aus der heutigen TLZ erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Spitzenkandidatin und Landessprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen:
"Auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind überaus glücklich über den Erfolg dieses so wichtigen Volksbegehrens. Vielen Dank auch noch mal an alle fleißigen Unterschriftensammlerinnen und –sammler! Was uns jedoch große Kopfschmerzen bereitet, ist die Arroganz und Ignoranz der Thüringer CDU. Es ist absolut unverständlich, dass sich eine Regierungspartei mit Händen und Füßen dem Willen von 235.530 ThüringerInnen widersetzt. Zwei Wochen bevor das endgültige Ergebnis verkündet werden konnte, beschließt die CDU eine Gesetzesnovelle, mit der angeblich die Senkung der Quoren und die Straffung des Negativkatalogs sogar über das Anliegen des derzeitigen Volksbegehrens hinaus geändert wurden."
"Um die Gesetzesnovelle der CDU als unstreitig zu adeln werden externe Juristen (siehe TLZ-Gastbeitrag vom 24.10.2008) hinzugezogen, um der Missachtung des ausdrücklichen Willens von 235.530 Menschen einen juristischen Stempel zu verpassen", so die Spitzenkandidatin.
Laut Ansicht von Prof. Dr. Stefan Storr und Dr. Michael Koch hat sich der Landtag mit seiner Gesetzesnovelle zu Bürgerbegehren an die "Spielregeln" gehalten. Darüber hinaus bestünden auch keine rechtlichen Bedenken gegenüber einer Amtseintragung.
"Die Diskussion über die Amtseintragung beim Unterschriftensammeln für ein Volksbegehren ist eine deutsche Besonderheit. In allen anderen Ländern mit Volksbegehren und Volksentscheiden, wie z.B. die Schweiz, USA, Italien, Liechtenstein, können die Bürgerinnen und Bürger die Unterschriften frei sammeln", fügt Astrid Rothe-Beinlich hinzu.
"Das Land Brandenburg z.B. gilt als Musterfall einer missglückten Amtseintragungsregelung. Alle Volksbegehren scheiterten, obwohl das Einleitungsquorum mit ca. 4 % relativ niedrig ist. Auch so populäre Themen wie die "Anti-Transrapid-Initiative" schafften die vermeintlich niedrige Hürde von nur 80.000 Unterschriften nicht. Der Grund dafür liegt im Verbot der freien Unterschriftensammlung. Eine Amtseintragung mit wenigen Eintragungsstellen ist für eine Unterschriftensammlung absolut ungeeignet, weil sie von vielen Bürgerinnen und Bürgern weite Wege zur Wahrnehmung ihrer Rechte fordert. Wer den Bürgerinnenrechten also mit Trickserei begegnet, wie das die Thüringer CDU tut, kann die Idee der Demokratie nicht begriffen haben", schließt Astrid Rothe-Beinlich.
Stefanie Dolling
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