Beratungsstelle für HIV- Infizierte in Thüringen verdient Unterstützung
Astrid Rothe-Beinlich: Kondomverordnung würde Prostituierte und Freier schützen
Jede Minute infizieren sich weltweit 10 Menschen mit HIV. Trotz zwei Jahrzehnten Aufklärungsarbeit steigen die Infektionsraten sowohl in den Entwicklungs- als auch in den Industrieländern weiter an.
"Auch wenn die Zahl der mit AIDS infizierten und Aidskranken in Thüringen relativ niedrig ist, braucht es weiterhin tagtäglich Aufklärung und Prävention und zwar von Anfang an. Denn AIDS kennt keinen Grenzen und nur Kondome können wirklich schützen. Besonders erschrecken muss daher, wie wenig einige Jugendliche noch immer über wirksamen Schutz vor AIDS wissen", betont die Landessprecherin der Thüringer Bündnisgrünen, Astrid Rothe-Beinlich anlässlich des Weltaidstages 2008.
"Schwule und bisexuelle Männer sind in Deutschland diejenigen, die am häufigsten mit HIV infiziert sind. Leider gibt es in Thüringen nach wie vor keine staatlich finanzierte Beratungsstelle für die Betroffenen. Daher gilt unser Dank zum Weltaidstag all denen, die sich ehrenamtlich, wie im SwiB in Erfurt engagieren. Gleichzeitig fordern wir, dass das Land endlich seiner Verantwortung gerecht wird und eine verlässliche Finanzierung dieser Arbeit sicherstellt", so Astrid Rothe-Beinlich weiter.
"Zu denken geben muss außerdem, dass Kondomverweigerer unter den Prostitutionskunden maßgeblich zur weiteren Verbreitung von HIV beitragen. Deshalb fordern wir nach bayerischem Vorbild eine 'Kondomverordnung' für Freier, die Freier und Prostituierte verpflichtet, Kondome zu benutzen", so die Grünenpolitikerin weiter.
In Bayern hilft diese Verordnung den Prostituierten, die Benutzung von Kondomen gegenüber den Kunden durchzusetzen.
"In bayerischen Bordellen muss diese Kondomverordnung deutlich sichtbar aushängen. Dort steht, dass Prostituierte und ihre Kunden verpflichtet sind, Kondome zu benutzen. An Straßenprostituierte wurden postkartengroße Drucke mit der Verordnung verteilt. So können sie bei ihren Freiern auf die gesetzliche Vorschrift verweisen. Eine Kontrolle dieser Verordnung darf allerdings nicht zu Lasten der Prostituierten gehen", stellt Astrid Rothe-Beinlich klar.
Mario Amling
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