Menschen mit Behinderungen nicht länger behindern!
Astrid Rothe-Beinlich: Integration statt Ausgrenzung
Anlässlich des Internationalen Tages der Behinderten am 3. Dezember 2008 erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Thüringer Landessprecherin und Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Vor 15 Jahren, am 3. Dezember 1993, hat die World Health Organisation (WHO) den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen ins Leben gerufen, um auf die Probleme der Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft hinzuweisen. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde unter der rot-grünen Vorgängerregierung eingeführt. Nach nun sechsjährigem Bestehen muss man sich aber fragen, was das Gesetz konkret gebracht hat. Eine Anhörung der Grünen Bundestagsfraktion aus dem April des vergangenen Jahres hat gezeigt, dass im Bereich "Staat, Behörden und Verwaltung" schon beachtliche Erfolge in Sachen Barrierefreiheit erzielt wurden. Darüber hinaus belegte die Anhörung jedoch, dass in vielen Bereichen noch enormer Handlungs- und Verbesserungsbedarf besteht. So sind insbesondere die im Gesetz verankerten Instrumente der Verbandsklage und der Zielvereinbarung nur unzureichend. Bereiche wie der Nah- und Fernverkehr, Medien, Bauen oder Tourismus sind noch lange nicht barrierefrei. Es gibt also noch unglaublich viel zu tun, um von flächendeckender Barrierefreiheit sprechen zu können."
"Wir wollen zudem, dass ein neuer Behinderungsbegriff nach der "Internationalen Klassifikation von Funktionseinschränkung und Behinderungen" (ICF) erarbeitet wird", so Astrid Rothe-Beinlich weiter. "Weiterhin sollen die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe als einkommens- und vermögensunabhängige, bedarfsgerechte und budgetfähige Leistungen zur Verfügung gestellt werden, um den Schritt von Menschen mit Behinderungen in die eigene Häuslichkeit und für ein selbstbestimmtes Leben zu stärken. Zudem müssen die Differenzierung in der Erbringung von Leistungen der Sozialhilfe nach Leistungsformen, Leistungsorten oder Leistungsanbietern und eine Anknüpfung von Rechtsfolgen an eine bestimmte Leistungsform entfallen."
Auch der Freistaat Thüringen hat in Sachen Gleichberechtigung noch einen enormen Nachholbedarf.
Stefanie Dolling
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