Grüne fordern Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Astrid Rothe-Beinlich: Vorstoß von Herrn Peters geht in die völlig falsche Richtung
15 Jahre ist es her, dass im Zuge der Verfassungsänderung zur Einschränkung des Asylgrundrechts das Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft getreten ist.
"BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dieses Gesetz von Beginn an aus grundsätzlichen und menschenrechtlichen Erwägungen heraus kritisiert. Wir meinen: dieses Gesetz führt zu einem diskriminierenden Ausschluss von Asylsuchenden aus der Sozialhilfe und aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende", betont Astrid Rothe-Beinlich, Landessprecherin der Thüringer Bündnisgrünen und Mitglied im Flüchtlingsrat.
"Die Leistungen aufgrund dieses Gesetzes betragen inzwischen nur noch etwa zwei Drittel der Leistungen, die SozialhilfeempfängerInnen bekommen. Hinzu kommt, dass die medizinische Versorgung von Asylsuchenden und Geduldeten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf die unabweisbar notwendige Behandlung akuter Schmerzzustände beschränkt ist", so die Grünenpolitikerin weiter.
Das heißt, dass seit 1993 in § 3 Abs. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes unverändert 1,36 Euro pro Tag und pro Person, als einziges Bargeld für den gesamten persönlichen Bedarf dieser Menschen zur Verfügung steht. Zusätzliche Leistungen, zum Beispiel für eine Monatskarte im öffentlichen Nahverkehr, werden nicht gewährt.
Die Leistungen für Essen, Kleidung, Körperpflege, aber auch für Energie im Haushalt werden – regional unterschiedlich - als Sachleistungen in Form von Essenspaketen oder Vollverpflegung, Gutscheinen oder Bargeld mit einem seit 1993 ebenfalls unveränderten Wert von 184 Euro pro Monat gewährt.
"Wenn man das mit dem Regelsatz beim Arbeitslosengeld II vergleicht – 351 Euro zu 184 Euro –, dann sieht man, wie diskriminierend diese Entwicklung und die Praxis für die betroffenen Menschen ist", so Astrid Rothe-Beinlich weiter.
Ein weiterer Punkt ist, dass sich die Aufenthaltsdauer von abgelehnten Asylsuchenden und Geduldeten nicht reduziert, sondern deutlich verlängert hat. Ende 2006 lebten über 100.000 Geduldete seit über sechs Jahren, 70.000 Geduldete seit über acht Jahren und 40.000 Geduldete sogar seit mindestens zwölf Jahren in Deutschland. Bezogen im Jahr 2000 noch 20 Prozent der Anspruchsberechtigten länger als drei Jahre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, so sind es inzwischen rund die Hälfte.
"Wenn nun der Thüringer Ausländerbeauftragte, Eckehard Peters, fordert, Konsumgutscheine an die Betroffenen auszugeben, ist dies aus unserer Sicht ein grundlegend falscher Ansatz, der zudem unsere Forderung nach Selbstbestimmung und freie Entscheidung der Betroffenen ad absurdum führt, da wiederum reglementiert. Wir fordern endlich gleiche Rechte für alle hier lebenden Menschen. Daher hat unsere Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes vorgelegt", stellt Rothe-Beinlich klar.
"Für uns steht fest, dass das soziokulturelle Existenzminimum für alle gelten muss. Wir fordern: Schluss mit der Diskriminierung qua Gesetz und der Vergabe von Gutscheinen. Daher streiten wir für die Aufhebung des Asylbewerbergesetzes und die grundsätzliche Bargeldzahlung an die betroffenen Menschen", schließt Astrid Rothe-Beinlich.
Stefanie Dolling
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