Grüne fordern Freilassung von Felix Otto und Abschaffung der Residenzpflicht
Astrid Rothe-Beinlich: Keine Abschiebung von Felix Otto -- Faxaktion und Solidarität jetzt!
Felix Otto ist gebürtiger Kameruner, aktiv in der Flüchtlingsorganisation "The Voice" und eigentlich untergebracht in einem Asylbewerberheim im Saale-Orla-Kreis. Weil er gegen die Residenzpflicht verstoßen hat, wurde er vom Amtsgericht Bad Lobenstein im Mai dieses Jahres zu 8 Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt. Wegen Verletzung der Auflagen, sitzt er seit mehr als vier ein halb Monaten in der JVA Suhl-Goldlauter ein und soll nun plötzlich abgeschoben werden.
"Einen Menschen nur deshalb für 8 Monate einzusperren, weil er gegen die sogenannte Residenzpflicht verstoßen hat, macht deutlich, wie diskriminierend diese Regelung ist -- insbesondere für diejenigen, die in abgelegenen Unterkünften untergebracht sind. Die Residenzpflicht verbaut den Betroffenen die Möglichkeit, soziale Kontakte mit Landsleuten zu pflegen und ein kulturell wie religiös selbstbestimmtes Leben zu führen. Wir sehen in dieser Regelung eine unverhältnismäßige Einschränkung der Freizügigkeit von Asylsuchenden", stellt Astrid Rothe-Beinlich , Landessprecherin der Thüringer Bündnisgrünen erneut klar.
"Felix Otto ist nun akut von Abschiebung bedroht. Für ihn wurde von der zuständigen Ausländerbehörde Schleiz ein Passersatzdokument zur Ausreise besorgt, das bis zum 3. September gültig ist. Wir befürchten daher, dass Felix Otto zeitnah abgeschoben werden soll. Dies gilt es zu verhindern", macht die Grünenpolitikerin klar.
"Wir unterstützen daher mit Nachdruck den Aufruf zu einer Faxkampagne an das zuständige Landratsamt im Saale Orla-Kreis (Fax-Nr. 03663-488450) und an den zuständigen Innenminister Scherer (Fax-Nr. 0361/3793111) und rufen die Thüringerinnen und Thüringer zur Solidarität mit Felix Otto auf", so Astrid Rothe-Beinlich weiter.
"Weiterhin unterstützen wir die Forderungen von Pro Asyl und The Voice Jena, Felix Otto unverzüglich freizulassen", macht die Grünenpolitikerin deutlich und erinnert:
"Schon die verhängte Strafdauer von 8 Monaten hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt." Pro Asyl hatte bereits nach der Verurteilung von Felix Otto erklärt, dass dies das härteste bekannt gewordene Urteil wegen der Verletzung der Residenzpflicht sei.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich für eine Aufhebung der sogenannten Residenzpflicht für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge aus.
"Deshalb sagen wir auch in unserem Landtags- wie Bundestagswahlprogramm: Die Residenzpflicht gehört abgeschafft, ebenso wie "Ausreisezentren" genannte Sammelunterkünfte, lagerähnliche Unterbringungen und das Flughafenverfahren, bei dem asylsuchende Menschen bereits am Flughafen festgehalten werden", stellt Astrid Rothe-Beinlich klar.
Stefanie Dolling
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