PM Nr.08 vom 09.02.2010

BÜNDIS 90/ DIE GRÜNEN begrüßen die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV Gesetzten

Die Entscheidung über die Hartz IV Beiträge ist gefallen. Die Richter vom Bundesverfassungsgericht erklärten heute, dass bei der Berechnung der Bedarfssätze keine ausreichende Transparenz zu erkennen sei. Somit sei die Ermittlung bisher nicht in verfassungsmäßiger Weise vollzogen. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet bis zum 31.12. diesen Jahres neue Regelungen zu treffen.
Die Bündnisgrünen Thüringen begrüßen die Entscheidung der Richter aus Karlsruhe.

"Wir fordern schon lange eine seriöse und nachvollziehbare Berechnung, die sich am tatsächlichen Bedarf der verschiedenen Altersgruppen orientiert", betont Landessprecher Dieter Lauinger.
"Kinder, von denen in Deutschland etwa zwei Millionen von Hartz IV leben, sind dementsprechend nicht als kleine Erwachsenen zu behandeln, sondern müssen gemäß ihren speziellen Bedürfnissen versorgt werden", so der Landessprecher weiter.

Nach Berechnungen verschiedener Sozialverbände müssten die Regelsätze für Kinder heute, je nach Altersgruppe, zwischen 280 bis 360 Euro liegen.

"Die Entscheidung ist daher ein wichtiger Schritt, um Chancenarmut und Mangel an Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern aus einkommensschwachen Haushalten zu bekämpfen", schließt die Landessprecherin Madeleine Henfling.


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Simon Zunk
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