PM Nr.26 vom 08.04.2010

GRÜNE fordern Änderung des Thüringer Ministergesetzes

GRÜNE fordern Änderung des Thüringer Ministergesetzes

"Vor dem Hintergrund der allgemeinen Rentenentwicklung, wonach gerade in Ostdeutschland aufgrund der niedrigen Löhne die Pensionsbezüge stetig fallen, kann es nicht sein, dass Thüringens Minister nach 10 Jahren Abgeordnetentätigkeit und fünf weiteren Jahren im Ministeramt einen Rentenanspruch von 62,5 % der Ministerbezüge erhalten," kritisiert Dieter Launiger, Landessprecher der Bündnisgrünen.

" Noch skandalöser als diese Tatsache ist jedoch der Umstand, dass nach 10 Jahren Ministertätigkeit dieses Ruhegehalt sofort nach dem Ausscheiden aus dem Amt und nicht erst mit dem Eintritt in das Rentenalter ausgezahlt wird," so Lauinger weiter.

Die Anrechung der Tätigkeit als Landtagsmitglied auf die Ministerrente und der frühe Eintritt des Rentenanspruchs ist durch nichts zu rechtfertigen und damit ein weiteres Beispiel dafür, wie verantwortungslos die Landesregierung mit Steuergeldern umgeht.

Weiterhin können Minister einen Höchstsatz von 75 % ihrer Amtsbezüge erreichen. In fast allen Bundesländern und auf Bundesebene ist dieser Satz bereits entsprechend dem öffentlichen Dienst auf 71,75 % gesenkt worden. Nicht so in Thüringen. Im Fall des Ministers Carius wären das ca. 8000 EUR, die er im Falle von 10 Jahren Ministertätigkeit ab dem 43. Lebensjahr jeden Monat bekommen würde.

Weiterhin fehlt es dem Gesetz durchweg an Transparenz, was z.B. die Anrechnung von privaten Einkünften auf das Ruhegehalt und den Sinn und Zweck von Dienstaufwandsentschädigungen angeht. Es ist davon auszugehen, dass Herr Althaus sein Gehalt von Magna zusätzlich zu seinen Ruhegehaltsbezügen des Freistaates erhält und eine Anrechnung nicht stattfindet.

" Wir fordern daher, dass erworbene Ruhegeldansprüche aus einer Tätigkeit als Mitglied der Thüringer Landesregierung mit Erreichen des Rentenalters und nicht früher zur erstmaligen Auszahlung kommen. Weiterhin sollte das Versorgungsniveau mindestens dem öffentlichen Dienst bzw. dem allgemeinen Rentenniveau angepasst werden. Anrechnungszeiten aus Abgeordnetentätigkeit auf das Ministerruhegehalt und Dinge wie Übergangsgelder und Dienstaufwandsentschädigungen können ersatzlos gestrichen werden," so der Landessprecher der Grünen abschließend.


(c) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen
Simon Zunk
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