BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Thüringen begrüßen das Urteil des Landesverfassungsgerichts in Schleswig-Holstein und fordern sofortige Neuwahlen
Dieter Lauinger, Landessprecher der Thüringer Bündnisgrünen, äußerte sich
erfreut über den Ausgang der Verhandlungen: "Wir begrüßen die heutige
Entscheidung des Gerichts. Es hat mit der Verpflichtung zur Korrektur des
Wahlgesetzes und zu vorgezogenen Neuwahlen ein deutliches Zeichen in
Richtung Gleichbehandlung kleinerer Parteien gesetzt.
Zwar hat Gericht der Landesregierung eine Frist zu Änderung der bestehenden
Gesetzeslage gegeben. Wenn man aber bedenkt, dass es sich hier um eine
verfassungswidrige Parlamentsmehrheit handelt, müssen konsequenterweise
sofortige Neuwahlen angesetzt werden. Nur dadurch lässt sich das Vertrauen
in den parlamentarischen Prozess wieder herstellen," schließt Lauinger.
Vorausgegangen war der Entscheidung eine Initiative von BÜNDNIS 90/ DIE
GRÜNEN und dem Südschleswigscher Wählerverband. Beide hatten beim
Landesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage eingereicht. Dieser gab das
Gericht heute statt, indem es das Wahlgesetzt teilweise für gesetzeswidrig erklärte.
Das Urteil sieht entsprechende Änderungen des Wahlgesetzes und Neuwahlen für
2014 vor.
Simon Zunk
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