Laut § 08 der Satzung des Landesverbandes Thüringen gliedert dieser sich in derzeit 21 Kreisverbände. Deren Tätigkeitsbereich soll sich mit den politischen Grenzen decken. Benachbarte Kreisverbände können sich zu Regionalverbänden zusammenschließen. Innerhalb der Kreisverbände können Ortsverbände gebildet werden.

Zuständige Gliederungen im Sinne dieser Satzung sind diejenigen Gliederungen, in denen der Betreffende seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Orts- und Kreisverbände haben im Rahmen der Satzung Programm-, Finanz- und Personalautonomie.