Landesparteirat
Der Landesparteirat ist das höchste Gremium zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen. Er berät den Landesvorstand, beschließt über Anträge und koordiniert die Planungen der Kreisverbände. Die Parteiratssitzungen sind mitgliederöffentlich. Jedes Mitglied hat Antrags- und Rederecht.
Delegierte:
Kreisverbände mit bis zu 30 Mitgliedern können eine/n Delegierten entsenden, Kreisverbände mit mehr als 30 Mitgliedern zwei (gilt auch für die Grüne Jugend).

