Auf juristischem Umweg nach Weimar
VON REDAKTIONSMITGLIED MATTHIAS THÜSING WEIMAR/GERA
„Ich habe zur Kommunalwahl 2005 mehr Stimmen erhalten als manch einer, der heute dem Geraer Stadtrat angehört.“ Laut amtlichem Endergebnis aus dem letztjährigen Urnengang genießt Eugen Weber das Vertrauen von mehr als 1500 Mitbürgern in Thüringens zweitgrößter Kommune. Doch der Bündnisgrüne gehört irgendwie der falschen Partei an.
Obgleich etwa 15 Ratsherren weniger Kreuzchen als Weber auf den armlangen Stimmzetteln für sich verbuchen konnten, schafften sie über die Parteiliste den Sprung in das Stadtparlament. Die Grünen dagegen scheiterten an der Fünf-Prozent-Hürde. „Dass Stimmen einfach wegfallen, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz der Wahl“, führte der klagende Grünen-Landesverband gestern vor dem Verfassungsgerichtshof aus. Auf dem Wege eines so genannten Organstreitverfahrens versucht die Partei, das Zustandekommen des Kommunalwahlgesetzes für verfassungswidrig zu erklären.
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Die meisten Länder haben die Klausel abgeschafft
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Aus formalen Gründen können die Grünen jedoch nicht den direkten Weg gehen und die Sperrklausel in dem Gesetz einfach wegklagen. Zentraler Angriffspunkt der juristischen Attacke ist daher ausgerechnet ein Antrag der Linksfraktion aus dem Jahr 2004. Im Zuge der Beratungen zum Kommunalwahlmodernisierungsgesetz hatte die PDS einen Antrag in den Landtag eingebracht, die Fünf-Prozent-Hürde abzuschaffen. Der wurde von der mehrheitlich mit sich selbst regierenden CDU-Fraktion verworfen – offenbar ohne inhaltliche Prüfung. Neu sind daran weder der Antrag an sich (in ähnlichen Formen wurde er schon mehrfach ins Plenum eingebracht), noch die Art der Ablehnung. Neu ist vielmehr die Tatsache, dass sich jemand darüber beschwert. „Der Antrag zielte immerhin auf die Neuregelung einer in der deutschen Rechtsprechung strittigen Verfassungfrage“, so die Klägerseite. Vertreter von Landesregierung und Landtag dagegen argumentieren, dass es einen „unzulässigen Eingriff“ in die Gesetzgebungskompetenz und Arbeitsweise des Landtags darstellen würde, wolle man ihn zwingen, welche Prüfungen er bei Anträgen vorzunehmen habe und welche nicht.
Deutet man die gestrigen Hinweise und Nachfragen der Richter, scheint das Recht in dieser Frage auf der Seite der Landtagsverwaltung zu stehen. Dass die Rechte des Parlaments verletzt wurden, ist nicht so recht zu erkennen. Schließlich war 2004 nicht einmal die PDS gegen die begründungslose Ablehnung ihres Antrages vorgegangen.
Unbenommen von der für Juli zu erwartenden Entscheidung in dem Organstreitverfahren ist allerdings die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht. Insgesamt zwölf der 16 deutschen Länder haben sie bereits abgeschafft.
In drei weiteren Ländern ist sie auf bis zu drei Prozent abgesenkt. Die im gestrigen Verfahren vorsorglich vorangetragene Befürchtung der Landesregierung, mit Wegfall der Klausel würde rechtsextremistischen Parteien der Einzug in die Parlamente erleichtert, wirkte vor diesem Hintergrund ein wenig verloren. „In Sachsen und NRW läuft es in die Kommunen auch ohne Sperrklausel nicht schlechter als in Gera“, meint Weber, der – sollten die Grünen im Verfassungsgericht verlieren – nurein paar Straßen weiter auf eine zweite Chance hoffen kann. Vor dem Weimarer Verwaltungsgericht klagt er als Stadtratsbewerber gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Klausel auf seine Person. Auf lange Sicht schöpfen die Grünen dabei durchaus Hoffnung: „Bis 2009“, so Landeschefin Astrid Rothe-Beinlich, „ist die Hürde gefallen.“