Massive Hürde für Kleine

Astrid Rothe-Beinlich

Die Grünen wollen die Fünf-Prozent-Sperrklausel für verfassungswidrig erklären lassen Von OTZ-Redakteur Volkhard Paczulla 1600 Geraer hätten nach der Kommunalwahl 2004 Eugen Weber gern im Stadtrat gesehen. Doch Webers Partei, die Grünen, kam in Gera insgesamt nur auf 3,9 Prozent und scheiterte damit an der Fünf-Prozent-Hürde. 

Gestern saß Weber neben seiner Parteichefin Astrid Rothe-Beinlich im Verhandlungssaal des Weimarer Verfassungsgerichts. Denn die Grünen wollen höchstrichterlich feststellen lassen, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht gegen Grundgesetz und Landesverfassung verstößt. "Für uns ist sie eine massive Hürde", sagte die Landeschefin, die nicht einsieht, dass der Zähl- und Erfolgswert grüner Wählerstimmen so oft unter den Tisch fällt. Chancengleichheit sei etwas anderes. Auch würde dadurch das politische Engagement vieler Leute ausgebremst.

Nun könnten sich die Thüringer Verfassungsrichter die Sache leicht machen, einschlägige Urteile ihrer Kollegen aus anderen Bundesländern heranziehen und die Sperrklausel ebenfalls aus dem Kommunalwahlgesetz kippen. Aber so leicht machen es sich Juristen nicht. Ist der Antrag der Grünen überhaupt zulässig? Und wenn, warum gerade jetzt? Eben, sagt Landtagsdirektor Rüdiger Hütte, der künftige Justizstaatssekretär. Wenn, dann hätte das Kommunalwahlgesetz schon bei seiner Verabschiedung beanstandet werden müssen. Und das war 1993. Die Klagefrist von sechs Monaten wäre somit längst abgelaufen. An der Fristen-Frage war vor Jahren bereits die DSU in Weimar gescheitert. Im Januar 2003 wies das Verfassungsgericht deren Beschwerde als unzulässig zurück. 

Die Grünen bedienen sich deshalb einer Art Behelfskonstruktion. Dreimal hatte die PDS im Landtag versucht, die Fünf-Prozent-Hürde auf gesetzgeberischem Weg zu kippen, zuletzt 2004. Jedes Mal wurden die Entwürfe von der Mehrheit abgelehnt. Ohne die Verfassungsmäßigkeit des geltenden Paragrafen 22 je ausreichend geprüft zu haben, monierte gestern der Anwalt der Grünen, Carsten Goethe. Das müsse nun nachge holt werden. Richter Bertram Zwanziger fragte gallig zurück, ob die Kläger den Landtag vielleicht mit einem Gewerbeaufsichtsamt verwechselten. Der Gesetzgeber habe schließlich Gestaltungsfreiheit. Und Klaus von der Weiden als Vertreter der Landesregierung meinte gar, das liefe auf eine unzulässige Bevormundung des Gesetzgebers hinaus. 

Aber auch der Gesetzgeber darf keine verfassungswidrigen Gesetze erlassen. Das war so ziemlich der vernünftigste Satz, den Anwalt Goethe, der gestern nicht seinen besten Tag zu haben schien, beisteuern konnte. Eugen Weber, von Beruf Richter, sprang argumentativ ein und erklärte es für "sehr interessant, wie intensiv sich Landtag und Regierung dafür einsetzen, das Kommunalwahlgesetz nicht verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen". Nach der Erörterung gestand der Geraer, die Grünen hatten auf ein Einsehen der CDU-Regierungsmehrheit gehofft. Auf dass sie sich von allein von der Sperrklausel verabschiedet, ohne den Druck des Verfassungsgerichts.

Aber ganz so naiv ist die grüne Partei doch nicht. Sollte Gerichtspräsident Harald Graef zur Urteilsverkündung am 18. Juli die Sache erneut wegen formaler Fehler abschmettern, haben die Grünen weitere Eisen im Feuer. Mehrere wie Eugen Weber bei den Kommunalwahlen 2004 gescheiterte Grünen-Kandidaten haben bei den Verwaltungsgerichten gegen die Sitzverteilung in den neuen Kommunalparlamenten geklagt. Das Verwaltungsgericht Weimar fand die Fünf-Prozent-Klausel im kommunalen Wahlgesetz in der Tat unpassend und legte die Streitfrage selbst dem Thüringer Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor. Seither warten auch drei Kreisverbände der FDP, wie ihre vorerst ausgesetzten Verhandlungen vor Verwaltungsgerichten wohl ausgehen werden. Dass die Verfassungsrichter die laufenden Verfahren gegen die Fünf-Prozent-Hürde gestern nicht gleich zusammenzogen, wurde allein mit organisatorischen Problemen begründet. Spötter glauben, sie wollen sich nur ihr Sitzungsgeld nicht entgehen lassen.