Freie Schulen brauchen gleiche Chancen und Rahmenbedingungen

Beschluss des Landesvorstandes vom 4.April 2007

Im Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft heißt es gleich zu Beginn

(§ 1): "Schulen in freier Trägerschaft bereichern und ergänzen das Schulwesen in Thüringen. Diese Schulen sind Ausdruck eines vielfältigen Bildungsangebotes und tragen eigenverantwortlich neben den staatlichen Schulen zur Bildung und Erziehung insbesondere der jungen Menschen in Thüringen bei."

Aus Sicht der freien Träger, die Schulen im Freistaat betreiben, hatten wir in Thüringen bezüglich der Personal- und Sachkosten bis zum Jahr 2000 eine auskömmliche Finanzierung mit einem vertretbaren Eigenanteil.

Allerdings wurden ab 2002 bis 2004 eine Halbierung der Sachkosten und darüber hinaus in den Jahren 2006 und 2007 Kürzungen bei den Personalkosten vorgenommen. Konkret bezogen auf die Förderung des Jahres 2004 heißt das:

- bei Regelschulen und Gymnasien: 4 % Personalkostenkürzung

- bei Grundschulen: 10 % Personalkostenkürzung

- bei Förderschulen: 10 % Personalkostenkürzung

- bei Berufsbildenden Schulen: 22 % Personalkostenkürzung

Damit beträgt der Eigenanteil der freien Schulen im Jahr 2007 an den Gesamtkosten zwischen 25 und 30 %.

Somit wurden in den Jahren 2006 und 2007 die Grenzen hinsichtlich der Höhe der zumutbaren Eigenanteile überschritten. Diese Überschreitungen können auch nicht durch Schulgeld ausgeglichen werden und stellen die Zukunft von Schulen in freier Trägerschaft in Frage.

Mit dem durch die freien Schulen in Auftrag gegebenen Steinbeis-Gutachten und dem am 28.März im Landtag präsentierten Kienbaum-Gutachten ist erstmals für Kostentransparenz in der Frage der Schülerkosten in Thüringen gesorgt worden.

Festgestellt wurde übereinstimmend:

Staatliche Schulen sind teurer, als von der Landesregierung bisher angenommen, die Finanzhilfe für freie Schulen im Freistaat ist dagegen zu niedrig. Laut Statistischem Bundesamt hat die öffentliche Hand im Jahr 2003 beispielsweise für jeden Schüler an einer staatlichen Grundschule 5.300 Euro ausgegeben. Nach der Studie des Steinbeis-Transferzentrums haben die tatsächlichen Kosten pro Schüler im Jahr 2003 bei rund 6.400 Euro gelegen. Damit ergibt sich eine Differenz von rund 1.100 Euro.

Die vorgelegten Zahlen beider Gutachten machen überdeutlich, dass freie Schulen schon heute Überdimensionales zu leisten haben. Besonders drastisch zeigt sich dies bei den Förderschulen für geistig und körperlich Behinderte, die der Freistaat gern in freie Trägerschaft gegeben hat, aber nur mäßig für sie zahlt, obgleich diese Schulen oftmals die einzigen Einrichtungen für Betroffene sind, die es im Landkreis gibt. Damit übernehmen etliche Träger schon jetzt allein den Bildungsauftrag– werden aber im Schnitt nur etwa zu 65% finanziert und das obwohl diese gar nicht berechtigt sind, Schulgelder zu erheben oder Maßnahmen zur Quersubventionierung durchzuführen, um eine qualifizierte Arbeit zu gewährleisten.

Der Anteil an freien Schulen beträgt in Thüringen derzeit gerade einmal 7,8%. Dafür sind die Anmeldezahlen und das Interesse an Plätzen unvermindert hoch.

Schulen in freier Trägerschaft bereichern die Thüringer Schullandschaft und können damit auch Impulsgeber für staatliche Schulen sein.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten schon seit der Wende in Thüringen dafür ein, freien Schulen die gleichen Chancen und Rahmenbedingungen einzuräumen wie staatlichen Schulen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern von der Landesregierung:

–eine nachhaltige Entwicklung der Schulen in freier Trägerschaft in Kontinuität und mit Planungssicherheit für die Träger

– Bezugspunkt für die notwendige Mindestförderhöhe der jeweiligen Schulformen und der jeweiligen Ausbildungsgänge sind die ermittelten Daten des Kienbaum-Gutachtens für das Jahr 2005, wobei alle Kostenbereiche (Personal-, Sach-, Investitions- und Immobilienkosten) einbezogen werden müssen.

Mit Blick auf die zu erlassende Rechtsverordnung bedeutet dies:

– Die Personal- und Sachkostenförderung muss mit Blick auf die erarbeitende Rechtsverordnung so gestaltet werden, dass der Eigenanteil der freien Schulen maximal zwischen 15 und 20 % der von Kienbaum ermittelten Gesamtkosten liegt.

– Bei den Förderschulen, insbesondere bei solchen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, sollten 95 % der von Kienbaum ermittelten Gesamtkosten als Förderung ab 2008 angesetzt werden, da es zu diesen Förderschulen an vielen Stellen im Freistaat Thüringen keine Alternative in Form staatlicher Schulen gibt. Da Förderschulen in freier Trägerschaft das notwenige Schulangebot fast völlig abdecken, darf hier auch kein Schulgeld erhoben werden.

Unser erklärtes Ziel ist ein Ende der faktischen Benachteiligung freier Schulen.