Gemeinsamer Brief des BUND Landesverband Thüringen, Regionalverband Thüringen des Bundesverbandes Windenergie und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Thüringen an die Mitglieder des Landtages Thüringen
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
derzeit findet eine gezielte öffentliche Kampagne gegen die Nutzung der Windenergie in Deutschland statt. Ob Spiegel, FAZ oder Readers Digest, immer wieder werden mit falschen Argumenten oder Halbwahrheiten Emotionen in der Bevölkerung gegen Windkraft geschürt. Dahinter verbergen sich allzu oft nur die Einzelinteressen der alten Strommonopolisten sowie kleiner Gruppierungen und Einzelpersonen, die jedoch den Eindruck erwecken, die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten.
Diese Debatte wird nun mit dem Antrag der CDU-Fraktion, Drs. 3/4121, in den Thüringer Landtag getragen. Eine Debatte zu diesem Thema begrüßen wir, fordern aber eine sachgerechte Diskussion.
Aus mehreren Gründen halten wir den Antrag für nicht sachgerecht und verfehlt:
- Der Antrag wird der Verfassung des Freistaates Thüringen nicht gerecht! Nach Artikel 31 Absatz 3, Satz 2, „Der Staat und seine Gebietskörperschaften fördern eine umweltgerechte Energieversorgung“ ist der Freistaat verpflichtet, den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Thüringen zu fördern. Gerade die Windenergie sorgt für die Vermeidung der normalerweise bei der Stromerzeugung entstehenden schädlichen Klimagase und hat noch enorme Potentiale. Darauf können wir aus Gründen des Klimaschutzes und der Schonung der natürlichen Ressourcen sowie aus Gründen der Versorgungssicherheit nicht verzichten.
- Der Antrag entfernt sich von den umweltpolitischen Zielen des Klimaschutzprogramms der Landesregierung aus dem Jahr 2000, welches dem Ausbau der Windenergie weiterhin hohe Priorität beimisst. Der Antrag könnte dazu führen, dass die Klimaschutzbemühungen empfindlichen Schaden erleiden und die gegenwärtigen Windkraft-Planungen sowie der bis zum Jahr 2010 gewünschte Ausbau der Windenergie völlig zum Erliegen gebracht werden.
- Der Antrag ist investorenfeindlich. Formulierungen im Antrag wie „Gewinnerzielung ... auf Kosten der Allgemeinheit“, erinnern eher an bekannte DDR-Klassenkampfparolen und verhindern von vorn herein eine sachgerechte Debatte um den weiteren natur- und landschaftsverträglichen Ausbau der Windenergie in Thüringen.
- Der Antrag ist wirtschafts- und beschäftigungspolitisch falsch. Die zurückgehende Nachfrage nach Windkraftanlagen bedeutet Arbeitsplatzabbau in der Windenergieindustrie und bei den Zulieferern. Dies wird auch Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft in Thüringen haben, die bereits mehr als 700 direkte Dauerarbeitsplätze in der Windbranche gerade in den besonders von Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen Thüringens gesichert hat.
- Der Antrag ist überflüssig, da bereits effiziente ordnungspolitische Regelungen und Verfahren existieren, mit denen schädliche Einwirkungen von Windkraftanlagen auf Menschen, Natur und Landschaft ausgeschlossen bzw. minimiert werden. Die Regelungen des Bundesbaugesetzes und des Bundesimmissionsschutzgesetzes haben sich in den Genehmigungsverfahren vielfach bewährt.
- Der Antrag ist inhaltlich fragwürdig, da er sich auf ein einziges Argument stützt: Das Landschaftsbild. Weitere Argumente werden in der Begründung des Antrages nicht benannt. Das Argument des Landschaftsbildes stützt sich dabei auf eine höchst subjektive Beurteilung. Bei konsistenter Anwendung dieses Argumentes dürfte die Infrastruktur- und Wirtschaftpolitik des Freistaates zum erliegen kommen.
Wir möchten Sie daher auffordern, sich in einer sachlichen Debatte für nachhaltigen Klima- und Umweltschutz, für die Sicherung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen und für einen weiteren Ausbau aller erneuerbaren Energien im Sinne Artikels 31 der Verfassung des Freistaats einzusetzen.
Hochachtungsvoll